Vorgehen Übergangsjahr 2023

Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 9. März dieses Jahres wurden Fragen zur künftigen Rechtsform und zu den Statuten der zu gründenden Sport- und Freizeitregion diskutiert. Verschiedene Teilnehmende haben an  der Versammlung ihr Unverständnis über die Absicht der Standortgemeinden  ausgedrückt, bereits im laufenden Jahr Angebotsanpassungen für die Einwohnerinnen und Einwohner jener Gemeinden einzuleiten, die für das Jahr 2023 keinen oder einen im Sinne des Finanzierungskonzepts unzureichenden Beitrag leisten.

Die Räte der Stadt Laufen und der Gemeinde Breitenbach haben diese Kritik am Vorgehen ein weiteres Mal diskutiert. Beide Standortgemeinden vertreten die Ansicht, dass es aufgrund der Langfristigkeit der Planungsarbeiten grundsätzlich möglich gewesen wäre, die erforderlichen Mittel für das laufende Jahr zu budgetieren. Wir anerkennen aber auch das Argument, dass die Erhebung eines Beitrags ohne Vorliegen der Grundlagen des zu gründenden Vereins/Zweckverbands politische und rechtliche Fragen aufwirft. Aufgrund dieser Überlegungen haben die Stadt Laufen und die Gemeinde Breitenbach entschieden, bezüglich der Angebote im Jahr 2023 noch keine Differenzierung im Sinne der zu gründenden Sport- und Freizeitregion vorzunehmen.

Es gelten für das laufende Jahr somit die bisherigen Regelungen. Die Stadt Laufen wird sich mit jenen Gemeinden in Verbindung setzen, welche im laufenden Jahr bereits einen Beitrag gemäss Finanzierungskonzept geleistet haben. Darüber hinaus wird die Stadt Laufen die Gemeinden, analog zu den vergangenen Jahren, um einen freiwilligen Beitrag für das laufende Jahr ersuchen.

Die Stadt Laufen und die Gemeinde Breitenbach werden in den kommenden Monaten gemeinsam über das weitere Vorgehen orientieren. Mit Blick auf die Jahre ab 2024 gilt es festzustellen, dass eine Differenzierung der Angebote mit Blick auf eine Partizipation oder Nichtpartizipation am Projekt Sport- und Freizeitregion erfolgen wird. Wir sind überzeugt, mit diesem Vorgehen im Sinne des Projekts zu handeln und bedanken uns für Ihr Wohlwollen.